Die steuerfreie Haltefrist für Bitcoin steht politisch zur Disposition. Wer in Deutschland Bitcoin länger als ein Jahr hält, verkauft heute steuerfrei – diese Regel wollen Teile der Politik abschaffen. Dagegen formiert sich Widerstand: Die Initiative ProHaltefrist.de hat am 30. Mai 2026 eine offizielle Bundestagspetition eingereicht. Wir (Tobi & Henry) stehen als offizielle Unterstützer hinter der Aktion – und in diesem Artikel erklären wir dir alles, was du wissen musst: was die Haltefrist ist, was konkret droht, wie die Petition funktioniert, und auch, warum manche Bitcoiner die Sache kritisch sehen. Beide Seiten gehören auf den Tisch.
Vorab zur Einordnung: Wir sind keine Steuerberater, und das hier ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Wir schreiben als Bitcoiner und Shop-Betreiber aus Hamburg, die selbst betroffen sind – wie vermutlich du auch.
Was ist die Haltefrist – und warum gibt es sie?
Bitcoin gilt in Deutschland steuerlich als „anderes Wirtschaftsgut" nach § 23 EStG – genau wie Gold, Kunst oder Sammlerstücke. Die Logik dahinter: Bitcoin erzeugt keine laufenden Erträge. Keine Dividenden, keine Zinsen, keine Mieteinnahmen. Deshalb wird er nicht wie Aktien behandelt, sondern wie ein privater Vermögenswert.
Daraus folgt die Regel, die du wahrscheinlich kennst:
- Verkauf nach mehr als 12 Monaten Haltedauer: steuerfrei. Komplett. Egal wie hoch der Gewinn ist.
- Verkauf innerhalb von 12 Monaten: privates Veräußerungsgeschäft, Gewinn wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert (Freigrenze: 1.000 € pro Jahr).
Diese Regelung ist kein „Steuerschlupfloch", sondern gefestigte Rechtsprechung – der Bundesfinanzhof hat die Einordnung 2023 bestätigt. Und sie belohnt genau das, was wir hier seit jeher vertreten: Low Time Preference. Wer ein Jahr hält, ist kein Daytrader, sondern Sparer.
Was konkret droht: die aktuellen Steuerpläne
Die politische Lage hat sich 2026 deutlich verschärft. Der Stand (Juni 2026):
- Die Grünen haben einen Gesetzentwurf vorgelegt: Abschaffung der Haltefrist, Besteuerung aller Gewinne mit dem persönlichen Einkommensteuersatz – unabhängig von der Haltedauer. Der Vorstoß ist im Finanzausschuss vorerst gescheitert, liegt aber weiter auf dem Tisch.
- Die SPD – allen voran Bundesfinanzminister Lars Klingbeil – prüft eine Neuregelung. Ein konkreter Gesetzesentwurf ist für Juli 2026 angekündigt.
- Die Linke fordert in einem Antrag nicht nur die Abschaffung der Haltefrist, sondern zusätzlich eine Wegzugsbesteuerung und sogar ein Bitcoin-Handelsverbot.
- CDU/CSU haben sich öffentlich gegen neue Bitcoin-Steuern positioniert – eine Änderung steht nicht im Koalitionsvertrag. Die offene Frage ist, ob diese Haltung Haushaltsverhandlungen übersteht.
Im Gespräch sind zwei Modelle: Abgeltungssteuer wie bei Aktien (25 % plus Soli, effektiv ca. 26–28 %) oder die härtere Variante mit dem persönlichen Steuersatz – je nach Einkommen 30, 35, 42 % oder mehr. In beiden Fällen wäre langfristiges Halten steuerlich wertlos.
Gilt das dann rückwirkend?
Eine echte Rückwirkung auf Bestände, die du unter der heutigen Rechtslage gekauft hast, gilt als verfassungsrechtlich problematisch (Stichwort Vertrauensschutz). Wahrscheinlicher sind Stichtagsmodelle: Altbestände behalten die alte Regelung, Neukäufe ab einem Datum X fallen unter neues Recht. Aber: Garantiert ist hier gar nichts. Genau diese Unsicherheit ist Teil des Problems – niemand kann aktuell planen.
Warum die Haltefrist bleiben muss
Die drei Argumente, die auch die Petition trägt – und die wir voll unterschreiben:
1. Vertrauensschutz und private Vorsorge. Hunderttausende in Deutschland besparen Bitcoin langfristig – als Altersvorsorge, als Absicherung, als Sparplan. Sie haben ihre Entscheidungen auf Basis geltenden Rechts getroffen. Wer privat vorsorgt, entlastet den Staat – und sollte dafür nicht nachträglich bestraft werden.
2. Standort Deutschland. Die Schweiz besteuert private Bitcoin-Gewinne gar nicht. Portugal und Tschechien haben attraktive Haltefristen. Schafft Deutschland seine Regelung ab, wandern Kapital, Unternehmen und Talente ab – und der Fiskus bekommt am Ende nicht mehr, sondern weniger.
3. Bürokratie-Wahnsinn. Ohne Haltefrist müsste jede einzelne Transaktion deklariert werden – inklusive FiFo-Berechnungen über mehrere Wallets und Jahre hinweg. Millionen Kleinsparer müssten Steuerreports für Beträge erstellen, deren Prüfung die Finanzämter mehr kostet, als sie einbringt. Die Haltefrist ist auch eine Verwaltungsvereinfachung – für beide Seiten.
Die Petition: Was ProHaltefrist macht und wie der Zeitplan aussieht
Hinter prohaltefrist.de steht eine Koalition aus der deutschen Bitcoin-Community, initiiert vom Bitcoin Bundesverband: über 80 Unterstützer, darunter Unternehmen wie Relai, Bison, Coinfinity und Coinsnap (über die übrigens auch unsere Bitcoin-Zahlungen laufen), Medien wie Blocktrainer und eine Gruppe von neun Privatpersonen als offizielle Petenten. Auch mit dabei: unser Content- und Business-Partner Kevin von Bitfluss.
So läuft das Verfahren:
- 30. Mai 2026: Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. ✅
- Aktuell: Prüfung durch den Petitionsausschuss (dauert erfahrungsgemäß 2–3 Wochen). Freischaltung wird ab ca. 14. Juni 2026 erwartet.
- Danach: 6 Wochen Mitzeichnungsfrist. Das ist die entscheidende Phase.
Das Ziel: 30.000 Mitzeichnungen. Wird diese Marke erreicht, kann der Petitionsausschuss eine öffentliche Anhörung im Bundestag ansetzen – mit entsprechender medialer und politischer Aufmerksamkeit, mitten in der heißen Phase vor dem angekündigten Gesetzentwurf.
Wie du mitzeichnest
Die Mitzeichnung läuft ausschließlich über die offizielle ePetitions-Plattform des Bundestags. Du brauchst einmalig ein kostenloses Konto auf epetitionen.bundestag.de – danach kannst du die Petition mit zwei Klicks mitzeichnen, sobald sie freigeschaltet ist. Wichtig zu wissen:
- Dein Name, deine Adresse und E-Mail werden nicht öffentlich angezeigt. Sichtbar ist höchstens ein frei wählbares Pseudonym.
- Du musst kein deutscher Staatsbürger sein und nicht in Deutschland wohnen – das Petitionsrecht nach Art. 17 GG gilt für jedermann. Auch Österreicher, Schweizer und Minderjährige können mitzeichnen.
- Aus der Mitzeichnung lässt sich nicht ableiten, ob du Bitcoin besitzt. Du unterstützt eine Petition – mehr sagt das nicht aus.
Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Screenshots findest du auf der Petitionsseite von ProHaltefrist. Sobald der direkte Mitzeichnungs-Link live ist, findest du ihn dort – und wir aktualisieren auch diesen Artikel.
Die Kritik aus dem Bitcoin-Space – und warum wir trotzdem mitmachen
Wir wären nicht Bitcoin21, wenn wir die kritischen Stimmen weglassen würden. Auf X und in den Foren gibt es eine echte Debatte über die Petition, und die Einwände sind nicht dumm. Die drei häufigsten – und unsere ehrliche Antwort darauf:
„Mit einer Petition machst du dich zum Bittsteller. Bitcoin braucht keine Erlaubnis."
Das Argument hat einen wahren Kern, und wir verstehen es. Bitcoin funktioniert unabhängig davon, was der Bundestag beschließt – das ist ja gerade der Punkt von Bitcoin. Niemand muss den Staat um Erlaubnis bitten, Bitcoin zu halten.
Aber: Die Steuerfrage betrifft nicht Bitcoin, sondern dich – dein Leben in Deutschland, deine Vorsorge, dein Erspartes. Ob auf deinen Verkauf in zehn Jahren 0 % oder 42 % Steuern anfallen, ist real Geld. Eine Petition ist kein Glaubensbekenntnis und keine Unterwerfung – sie ist ein Werkzeug mit minimalen Kosten (15 Minuten) und realem möglichen Nutzen. Man kann souverän sein und seine Interessen im politischen Prozess vertreten. Das eine schließt das andere nicht aus.
„Ist das ein Honeypot? Ich registriere mich doch nicht mit Klarnamen beim Staat."
Die Sorge nehmen wir ernst – Privacy ist für uns kein Randthema. Die Fakten: Die Registrierung beim Bundestag verlangt Name und Adresse (zur Verhinderung von Mehrfach-Zeichnungen), aber diese Daten werden nicht veröffentlicht und nur im Rahmen des Petitionsverfahrens verarbeitet. Und entscheidend: Die Mitzeichnung sagt nichts darüber aus, ob du Bitcoin besitzt – nur, dass du eine bestimmte Steuerregel sinnvoll findest. Das tun auch Steuerberater, Ökonomen und Leute, die nie einen Sat besessen haben.
Wem das trotzdem zu weit geht: völlig legitim. Dann unterstütze die Sache anders – sprich mit deinem Bundestagsabgeordneten, teile die Argumente, kläre dein Umfeld auf. ProHaltefrist hat dafür ein Abgeordneten-Tool gebaut, das per PLZ deine Abgeordneten findet.
„Petitionen bringen eh nichts. Der Ausschuss kann alles verwerfen."
Stimmt: Eine Petition ist kein Gesetz und erzwingt nichts. Der Petitionsausschuss kann auch bei 100.000 Stimmen ablehnen. Wer sich davon Wunder erhofft, wird enttäuscht.
Aber so funktioniert das Spiel nicht. Der Wert liegt woanders: 30.000+ Mitzeichnungen erzeugen eine öffentliche Anhörung, Medienberichte und eine messbare Zahl, die kein Abgeordneter mehr ignorieren kann – genau in dem Zeitfenster, in dem der Gesetzentwurf geschrieben wird. Die Grünen sind mit ihrem Vorstoß im Finanzausschuss auch deshalb gescheitert, weil es Gegenwind gab. Politischer Druck wirkt selten direkt, aber er verschiebt, was als mehrheitsfähig gilt. Die Alternative – nichts tun und meckern – hat eine Erfolgsquote von exakt null.
Warum wir Bitcoin21 als Unterstützer eingetragen haben
Ganz einfach: Wir verkaufen Bekleidung für Menschen, die Bitcoin langfristig denken. Low Time Preference steht auf unseren Shirts und in unseren Artikeln – dann müssen wir auch aufstehen, wenn genau dieses langfristige Denken steuerlich bestraft werden soll. Die Haltefrist ist die vielleicht bitcoin-freundlichste Regel im deutschen Steuerrecht, weil sie Geduld belohnt statt Spekulation.
Deshalb findest du unser Logo bei den Unterstützern von ProHaltefrist, und deshalb bekommt die Initiative Sichtbarkeit auf unserer Startseite. Kein Sponsoring, kein bezahltes Placement – wir bekommen dafür nichts. Es ist schlicht unsere Haltung.
Was du jetzt konkret tun kannst
- Jetzt: Leg dir das Konto bei epetitionen.bundestag.de an (5 Minuten). Dann bist du startklar, sobald die Petition freigeschaltet wird.
- Ab ca. 14. Juni: Petition mitzeichnen und den Link in dein Netzwerk tragen – Familie, Kollegen, Stammtisch. Jede Stimme zählt für das 30.000er-Quorum, und mitzeichnen darf wirklich jeder.
- Unabhängig davon: Kontaktiere deine Bundestagsabgeordneten. Ein höflicher, sachlicher Brief aus dem Wahlkreis wiegt schwerer als jeder Tweet.
Häufige Fragen zur Haltefrist und zur Petition
Ist die Bitcoin-Haltefrist schon abgeschafft?
Nein. Stand Juni 2026 gilt die einjährige Haltefrist unverändert: Gewinne aus Bitcoin-Verkäufen sind nach mehr als 12 Monaten Haltedauer steuerfrei. Es gibt politische Vorstöße zur Abschaffung, aber kein beschlossenes Gesetz.
Wie viel Steuern zahle ich, wenn die Haltefrist fällt?
Diskutiert werden zwei Modelle: Abgeltungssteuer wie bei Aktien (effektiv ca. 26–28 %) oder Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (je nach Einkommen bis über 42 %) – jeweils unabhängig von der Haltedauer.
Würde eine neue Bitcoin-Steuer rückwirkend gelten?
Eine echte Rückwirkung gilt als verfassungsrechtlich problematisch. Wahrscheinlicher sind Stichtagsregelungen mit Bestandsschutz für Altbestände. Sicher ist das aber nicht – verbindliche Aussagen gibt es derzeit keine.
Was fordert die Petition von ProHaltefrist genau?
Den Erhalt der steuerlichen Haltefrist nach § 23 EStG für private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten und die ausdrückliche Beibehaltung der Einordnung als „andere Wirtschaftsgüter". Eingereicht wurde sie am 30. Mai 2026 beim Deutschen Bundestag.
Wann und wo kann ich die Petition unterschreiben?
Voraussichtlich ab Mitte Juni 2026 auf der offiziellen Plattform epetitionen.bundestag.de. Den direkten Link veröffentlicht prohaltefrist.de nach der Freischaltung – wir aktualisieren dann auch diesen Artikel.
Werden meine Daten bei der Mitzeichnung veröffentlicht?
Nein. Name, Adresse und E-Mail-Adresse werden nicht öffentlich angezeigt und nur vom Bundestag im Rahmen des Petitionsverfahrens verarbeitet. Öffentlich sichtbar ist höchstens ein selbst gewähltes Pseudonym.
Kann jemand aus der Mitzeichnung ableiten, dass ich Bitcoin besitze?
Nein. Die Mitzeichnung dokumentiert nur, dass du den Erhalt einer Steuerregel unterstützt – nicht, ob oder wie viel Bitcoin du hältst.
Kann ich mitzeichnen, wenn ich nicht in Deutschland wohne?
Ja. Das Petitionsrecht nach Art. 17 Grundgesetz gilt für jedermann – auch für EU-Bürger, Schweizer, Personen mit Wohnsitz im Ausland und Minderjährige.
Was passiert bei 30.000 Mitzeichnungen?
Ab 30.000 Mitzeichnungen innerhalb der Frist kann der Petitionsausschuss eine öffentliche Anhörung im Bundestag durchführen. Das Thema bekommt damit offizielle parlamentarische Behandlung und deutlich mehr öffentliche Aufmerksamkeit.
Bekommt Bitcoin21 etwas für die Unterstützung der Petition?
Nein. Wir stehen bei ProHaltefrist als Unterstützer aus Überzeugung – ohne Bezahlung, ohne Gegenleistung. Wir sind als Sparer und Unternehmer selbst von der Haltefrist betroffen, wie die meisten unserer Community.
Unser Fazit
Die Haltefrist ist mehr als eine Steuerregel. Sie ist das eine Stück deutsches Steuerrecht, das langfristiges Denken belohnt – und genau dafür steht Bitcoin. Ob die Petition am Ende das Gesetz verhindert, kann niemand versprechen. Aber 15 Minuten Aufwand gegen die realistische Chance, 26–42 % Steuern auf dein Erspartes abzuwenden? Das ist die beste Risk-Reward-Ratio, die du dieses Jahr bekommst.
Keep stacking sats,
Tobi & Henry
P.S.: Warum Geduld die vielleicht wichtigste Bitcoin-Tugend ist, liest du in unserem Artikel Low Time Preference – Was Bitcoin über Geduld lehrt.

































