Wie wird Bitcoin in Deutschland besteuert, und was ändert sich, wenn die Haltefrist fällt? Die Fragen hören wir gerade ständig, von Freunden und auf X. Seit dem Sommer beschäftigen sie auch den Bundestag. Wir, Tobi und Henry, sparen selbst in Bitcoin und haben deshalb alles zusammengetragen: die Regeln, die heute gelten, die neuen Meldepflichten, was im Entwurf des Finanzministeriums steht und was das für dich bedeuten würde.
Vorweg: Wir sind keine Steuerberater, und das hier ist keine Steuer- oder Rechtsberatung, sondern eine sorgfältig recherchierte Übersicht. Für deinen Einzelfall sprich mit einem Steuerberater, am besten mit einem, der sich mit Bitcoin auskennt.
Der aktuelle Stand (20. Oktober 2026)
- Es gilt das heutige Recht. Bitcoin-Gewinne sind nach mehr als einem Jahr Haltedauer steuerfrei.
- Der Entwurf des Finanzministeriums liegt vor. Seit dem 30. September 2026 gibt es den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen“. Er soll die Haltefrist für Käufe ab 2027 abschaffen.
- Das Kabinett hat noch nicht entschieden. Vorgesehen war der 14. Oktober, auf der Ergebnisliste der Sitzung steht der Entwurf aber nicht. Laut Ministerium läuft noch die Abstimmung zwischen den Ministerien. Ein neuer Termin ist nicht bekannt.
- Der Entwurf der Grünen ist abgelehnt. Am 8. Oktober hat der Bundestag ihn mit 132 zu 445 Stimmen abgelehnt. Entwarnung ist das nicht, weil der Entwurf des Ministeriums dasselbe Ziel hat.
- Die Petition für den Erhalt wurde beraten. 44.439 Menschen haben Petition 201716 mitgezeichnet, am 12. Oktober hat der Petitionsausschuss sie öffentlich beraten. Seine Empfehlung steht noch aus.
Nach dem Kabinett müssten noch Bundestag und Bundesrat zustimmen. Ob der geplante Stichtag 31. Dezember 2026 zu halten ist, ist offen. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald sich etwas tut.
So wird Bitcoin heute besteuert
Steuerlich ist Bitcoin in Deutschland ein „anderes Wirtschaftsgut“ im Sinne von § 23 EStG, genau wie Gold oder Kunst und anders als Aktien. Der Bundesfinanzhof hat das 2023 bestätigt. Daraus ergeben sich diese Regeln:
- Kaufen und Halten ist kein Steuerereignis. Solange du nicht verkaufst, passiert steuerlich nichts, egal wie stark der Kurs steigt.
- Verkauf nach mehr als 12 Monaten ist steuerfrei. Das ist die Haltefrist, und sie gilt unabhängig davon, wie hoch der Gewinn ist.
- Verkauf innerhalb von 12 Monaten ist ein privates Veräußerungsgeschäft. Der Gewinn wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Es gilt eine Freigrenze von 1.000 € im Jahr, und zwar eine Freigrenze, kein Freibetrag: Steuerfrei bleiben Gewinne unter 1.000 €. Liegen deine privaten Veräußerungsgewinne bei 1.000 € oder mehr, ist der ganze Betrag steuerpflichtig.
- Auch Bezahlen und Tauschen gelten als Verkauf. Wenn du mit Bitcoin einen Hoodie bezahlst oder Bitcoin in eine andere Kryptowährung tauschst, veräußerst du steuerlich. Innerhalb der Jahresfrist kann das steuerpflichtig sein.
- Reihenfolge: Beim Teilverkauf gilt in der Regel FiFo (First in, First out), die ältesten Coins gelten also als zuerst verkauft. Du kannst das getrennt nach Wallets betrachten.
- Verluste aus Verkäufen innerhalb der Jahresfrist kannst du mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen, auch ins Vorjahr zurück oder in spätere Jahre.
- Staking und Lending: Die Erträge daraus sind sonstige Einkünfte mit einer Freigrenze von 256 € im Jahr. Die früher diskutierte Haltefrist von zehn Jahren für solche Coins ist vom Tisch, es bleibt bei einem Jahr.
Die Details regelt das BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten, zuletzt aktualisiert im März 2025, inklusive erweiterter Dokumentations- und Mitwirkungspflichten.
Seit 2026 werden deine Börsendaten erfasst
Unabhängig von der Haltefrist gilt seit dem 1. Januar 2026 die EU-Richtlinie DAC8, in Deutschland umgesetzt durch das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz. Sie folgt dem OECD-Standard CARF. Krypto-Börsen und andere Anbieter erfassen seitdem die Transaktionen ihrer Kunden und melden sie an die Steuerbehörden, die Daten werden auch zwischen den Staaten ausgetauscht. Die erste Meldung für das Jahr 2026 ist bis zum 31. Juli 2027 fällig.
Was du über Börsen kaufst und verkaufst, sieht das Finanzamt also künftig. Wenn du in der Vergangenheit Gewinne innerhalb der Jahresfrist nicht erklärt hast, kläre das am besten mit einem Steuerberater. An der Steuerfreiheit nach einem Jahr ändert die Meldepflicht nichts.
Was im Referentenentwurf steht
Der Entwurf ist ein amtliches Dokument, aber noch kein Gesetz. Das sind die Kernpunkte:
- Stichtag 31. Dezember 2026. Was du bis dahin kaufst, behält die heutige Regel. Diese Altbestände bleiben nach einem Jahr steuerfrei, auch wenn du sie erst 2028 oder später verkaufst.
- Käufe ab dem 1. Januar 2027 sollen den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG zugeordnet werden. Gewinne würden dann mit 25 % Abgeltungsteuer plus Soli besteuert, effektiv 26,375 %, egal wie lange du hältst.
- Im Gegenzug sollen Verluste aus Kryptowerten mit Gewinnen aus Aktien und anderen Wertpapieren verrechenbar werden, und der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € soll auch für Krypto-Gewinne gelten.
- Ab 2028 sollen Börsen und Banken die Steuer direkt beim Verkauf einbehalten.
- Tausch kostet den Bestandsschutz. Wenn du einen vor dem Stichtag gekauften Coin danach in eine andere Kryptowährung tauschst, erwirbst du einen neuen Kryptowert, und der fällt unter das neue Recht.
- Selbstverwahrung: Kennt der Anbieter deinen ursprünglichen Kaufpreis nicht, etwa weil du selbst verwahrst und die Bitcoin später auf eine Börse schickst, soll er grundsätzlich deine Angaben übernehmen können. Geht das nicht oder werden deine Angaben nicht anerkannt, wird zunächst unterstellt, die Kryptowerte seien nach dem Stichtag gekauft worden. Für den Steuerabzug werden dann pauschal 50 Prozent des Verkaufserlöses angesetzt. Das betrifft den Abzug durch den Anbieter, nicht zwingend deine endgültige Steuer. Ohne Nachweis von Kaufzeitpunkt und Kaufpreis ist der Bestandsschutz aber wenig wert.
Wer will was?
- SPD und Finanzministerium: Am 6. Juli 2026 hat das Kabinett den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 beschlossen. Darin steht die Absicht, Kryptowerte im Privatvermögen den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen. Finanzminister Lars Klingbeil hat dazu den Referentenentwurf vorgelegt.
- Grüne: Ihr eigener Gesetzentwurf (Drucksache 21/5752) wollte die Haltefrist streichen und Gewinne mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuern. Der Bundestag hat ihn am 8. Oktober 2026 abgelehnt. Im Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 21/6112) steht aber auch, dass die SPD die Haltefrist abschaffen und die Gewinne der Abgeltungsteuer unterwerfen will.
- Linke: Im Ausschuss unterstützte die Linke den Entwurf der Grünen. Dazu hat sie einen eigenen Antrag eingebracht: „Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern“ (Drucksache 21/5824).
- CDU/CSU: Die Union lehnte den Entwurf der Grünen ab, unter anderem mit dem Argument, Kryptowerte würden dann anders besteuert als Edelmetalle. Im Koalitionsvertrag steht die Abschaffung nicht. Wie sich die Union im weiteren Verfahren zum Entwurf des Ministeriums stellt, ist offen.
- AfD: Sie stimmte ebenfalls dagegen, mit dem Argument, der Staat solle weniger besteuern, statt neue Steuerquellen zu suchen.
- FDP: Nicht mehr im Bundestag, setzt sich aber für den Erhalt der Haltefrist ein.
Aus der Bitcoin-Community kam eine Bundestagspetition für den Erhalt der Haltefrist. Wie sie gelaufen ist und was in der Anhörung gesagt wurde, steht in unserem Artikel Bitcoin-Haltefrist: die Petition, die Anhörung und was du jetzt tun kannst.
Was das für dich kosten würde
Ein Beispiel: 10.000 € Gewinn mit Bitcoin, die du nach dem 31. Dezember 2026 kaufst und länger als ein Jahr hältst.
- Heutiges Recht: 0 € Steuern.
- Abgeltungsteuer, wie im Referentenentwurf: 25 % plus Soli, effektiv 26,375 %, also rund 2.640 €, wenn dein Sparer-Pauschbetrag schon durch Zinsen oder Dividenden verbraucht ist. Ist er noch frei, sind es rund 2.370 €. Mit Kirchensteuer mehr.
- Persönlicher Einkommensteuersatz, wie im abgelehnten Entwurf der Grünen: je nach Einkommen 14 bis 45 %. Bei 42 % wären es 4.200 €, je nach Einkommen kämen Soli und Kirchensteuer dazu.
Dazu käme Aufwand: Jeder Verkauf wäre unabhängig von der Haltedauer steuerlich relevant. Bei deutschen Anbietern soll die Steuer ab 2028 direkt einbehalten werden. Wer selbst verwahrt, über ausländische Börsen kauft oder mit Bitcoin bezahlt, müsste aber selbst rechnen und erklären, mit FiFo über alle Wallets und Jahre.
Käme eine Änderung rückwirkend?
Eine echte Rückwirkung auf Bestände, die unter geltendem Recht gekauft wurden, wäre verfassungsrechtlich heikel (Vertrauensschutz, Art. 20 Abs. 3 GG). Deshalb arbeitet der Referentenentwurf mit einem Stichtag: Was nach dem 31. Dezember 2026 gekauft wird, fällt unter neues Recht, ältere Bestände behalten die Ein-Jahres-Regel. Garantiert ist das nicht, Kabinett, Bundestag und Bundesrat können den Stichtag verschieben. Und in der Praxis hängt der Bestandsschutz daran, dass du Kaufzeitpunkt und Kaufpreis nachweisen kannst.
Was wir an diesem Entwurf kritisieren
Dieser Abschnitt ist unsere Meinung, bewusst getrennt von den Fakten oben.
Gold bleibt, Bitcoin soll raus
Heute sind Bitcoin, Gold, Kunst und Sammlerstücke steuerlich gleich behandelt, alle als „anderes Wirtschaftsgut“ nach § 23 EStG. Der Referentenentwurf fasst nur Kryptowerte an, Gold bleibt nach unserer Lesart unberührt. Begründet wird das im Kern damit, Kryptowerte hätten sich als Kapitalanlage etabliert. Ob das als sachlicher Grund für eine Ungleichbehandlung reicht, werden am Ende wahrscheinlich Gerichte beantworten. Wir sind keine Juristen und behaupten nicht, der Entwurf sei verfassungswidrig. Überrascht wären wir aber nicht, wenn die Frage gestellt wird. Das Argument der Union gegen den Entwurf der Grünen, Kryptowerte würden dann anders besteuert als Edelmetalle, trifft den Entwurf des Ministeriums genauso.
In der Anhörung des Petitionsausschusses am 12. Oktober hat sie der Steuerberater Ingo Heuel gestellt, der die Petentin begleitet hat: Wer Kryptowerte in die Einkünfte aus Kapitalvermögen hineinstopfen wolle, müsse erklären, warum er Gold dort nicht hineinstopft. „Diese Erklärung finde ich im Gesetzentwurf jedenfalls bislang nicht.“ Eine Begründung, warum Gold anders zu behandeln sei als Bitcoin, haben wir in der Sitzung nicht gehört. Das Ministerium verwies darauf, Kryptowerte stünden Kapitalanlagen näher. Ein Vertreter des Ministeriums räumte ein, es falle „durchaus schwer“, nur Kryptowerten die Haltefrist zu nehmen. Als Alternative nannte er, die Haltefrist dort für alle Wirtschaftsgüter abzuschaffen, also auch für Gold.
Als Zahlungsmittel wäre Bitcoin für neue Bestände erledigt
Bezahlen ist steuerlich ein Verkauf. Heute bleibt es steuerfrei, wenn die Coins länger als ein Jahr gehalten wurden. Für Käufe nach dem Stichtag soll jede Zahlung ein steuerpflichtiger Vorgang sein, egal wie lange du die Coins hattest. Wer seinen Kaffee mit nach 2026 gekauften Sats bezahlt, müsste jeden Vorgang dokumentieren und erklären. Der Sparer-Pauschbetrag würde kleine Gewinne zwar abfedern, rechnen und belegen müsstest du trotzdem. Für alles, was nach dem Stichtag gekauft wird, wäre Bitcoin als Zahlungsmittel in Deutschland damit praktisch unbrauchbar.
Der Entwurf entlastet ausgerechnet kurzfristiges Handeln
Wer heute innerhalb eines Jahres handelt, zahlt auf den Gewinn seinen persönlichen Einkommensteuersatz, je nach Einkommen bis zu 45 Prozent. Nach dem Entwurf wären es 26,375 Prozent. Für alle, deren persönlicher Steuersatz über 26,375 Prozent liegt, und das ist schon bei mittleren Einkommen der Fall, würde kurzfristiges Handeln günstiger als heute und langes Halten teurer. Ob das so gewollt ist, steht nicht im Entwurf. Petentin Nicole Nowak hat genau diesen Punkt in der Anhörung angesprochen.
Die Summe, um die es geht
Das Ministerium beziffert das erwartete Aufkommen im Entwurf selbst, für Bund, Länder und Gemeinden zusammen:
- 2027: null Euro
- 2028: 160 Millionen Euro, davon 75 Millionen für den Bund
- 2029: 305 Millionen Euro
- 2030: 325 Millionen Euro
- 2031: 350 Millionen Euro, davon 160 Millionen für den Bund
Zum Vergleich, Stand Regierungsentwurf: Für 2027 sind im Kernhaushalt des Bundes Ausgaben von 555,4 Milliarden Euro und eine Nettokreditaufnahme von 118,7 Milliarden Euro veranschlagt. Mit den Krediten der Sondervermögen für Infrastruktur und Bundeswehr plant der Bund rund 204 Milliarden Euro neue Schulden für dieses eine Jahr. Für Zinsen veranschlagt er 41,9 Milliarden Euro im Jahr 2027, für 2028 sieht der Finanzplan 55,2 Milliarden Euro vor, rund 151 Millionen Euro pro Tag.
Die 75 Millionen Euro, die dem Bund 2028 aus der Reform zufließen sollen, entsprechen etwa einem halben Tag Zinsen. Was die Umstellung Bürger, Anbieter und Finanzämter kostet, steht im Entwurf nur als „folgt“ und ist nicht beziffert. Beide Seiten der Rechnung sind Planwerte, der Bundeshaushalt 2027 soll erst Ende November beschlossen werden.
Unsere Einschätzung, auch wenn sie unbequem ist
Wir glauben nicht, dass die Haltefrist für neue Käufe zu halten ist. Die Petition hatte ihr Quorum am Tag nach der Freischaltung erreicht, 44.439 Menschen haben mitgezeichnet, und der Petitionsausschuss hat sie öffentlich beraten. Am Kurs des Ministeriums hat das bisher nichts geändert. Dass der Entwurf am 14. Oktober nicht ins Kabinett kam, lesen wir nicht als Kurswechsel, begründet wurde es mit der laufenden Abstimmung zwischen den Ministerien.
Verhandelbar sind die Details, und über die lohnt sich die Debatte: der Stichtag, der Umfang des Bestandsschutzes und die Regel mit den pauschalen 50 Prozent, wenn der Kaufpreis nicht nachvollziehbar ist.
Am meisten stört uns etwas anderes. Ein Entwurf, der ohne Belege für Käufe von vor zehn Jahren erst einmal pauschal Steuer einbehalten lässt, drängt Menschen aus dem regulierten System heraus statt hinein. Manche dürften Deutschland verlassen, und mit ihnen fallen auch ihre künftigen Steuern hier weg. Andere werden künftig ohne Identitätsprüfung kaufen, steuerpflichtig bleibt ihr Gewinn trotzdem. Gewonnen hat dabei niemand, und in der Aufkommensschätzung des Entwurfs steht davon kein Wort.
Was du jetzt tun kannst
- Dokumentiere sauber. Kaufdatum, Kaufkurs, Börse oder Wallet und alle Verkäufe. Egal wie die Debatte ausgeht, eine lückenlose Historie ist seit den neuen Meldepflichten Gold wert. Tools wie CoinTracking oder Blockpit übernehmen die FiFo-Rechnung für dich.
- Bleib informiert. Der Entwurf steckt noch in der Abstimmung zwischen den Ministerien. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald das Kabinett entschieden hat.
- Sprich mit deinen Abgeordneten, wenn dir die Haltefrist wichtig ist. Die Petition ist abgeschlossen. Was im weiteren Verfahren noch wirkt, ist der direkte Kontakt zu deinen Bundestagsabgeordneten. Mehr dazu in unserem Artikel zur Haltefrist-Petition.
- Triff keine Panik-Entscheidungen. Noch gilt das alte Recht. Verkäufe aus Angst vor einem Gesetz, das es noch nicht gibt, sind selten gut, und sie wären das Gegenteil von Low Time Preference.
Chronik
- 6. Juli 2026: Das Kabinett beschließt den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027, darin die Absicht, die Haltefrist für Kryptowerte abzuschaffen.
- 4. und 5. August 2026: Petition 201716 wird freigeschaltet und erreicht am nächsten Tag das Quorum von 30.000 Mitzeichnungen.
- 15. September 2026: Ende der Mitzeichnung mit 44.439 Unterstützern.
- 30. September 2026: Das Finanzministerium schickt den Referentenentwurf an die Verbände.
- 8. Oktober 2026: Der Bundestag lehnt den Entwurf der Grünen ab.
- 12. Oktober 2026: Öffentliche Beratung der Petition im Petitionsausschuss.
- 14. Oktober 2026: Die geplante Befassung im Kabinett findet nicht statt.
Häufige Fragen zu Bitcoin und Steuern in Deutschland
Sind Bitcoin-Gewinne in Deutschland steuerfrei?
Ja, wenn du länger als 12 Monate gehalten hast. Gewinne aus Verkäufen nach Ablauf der Haltefrist sind nach § 23 EStG steuerfrei, unabhängig von der Höhe. Bei einem Verkauf innerhalb von 12 Monaten gilt dein persönlicher Einkommensteuersatz, mit einer Freigrenze von 1.000 € im Jahr.
Wie hoch ist die Steuer auf Bitcoin-Gewinne innerhalb eines Jahres?
Dein persönlicher Einkommensteuersatz, je nach Einkommen 14 bis 45 Prozent, dazu gegebenenfalls Soli und Kirchensteuer. Bleiben alle privaten Veräußerungsgewinne eines Jahres unter 1.000 €, sind sie steuerfrei.
Muss ich Bitcoin in der Steuererklärung angeben, wenn ich nur halte?
Nein. Kaufen und Halten ist kein Steuerereignis. Erst ein Verkauf, Tausch oder eine Zahlung innerhalb der Jahresfrist kann steuerpflichtig sein und gehört dann in die Anlage SO.
Ist das Bezahlen mit Bitcoin steuerpflichtig?
Bezahlen gilt steuerlich als Verkauf. Hast du die Coins länger als 12 Monate gehalten, bleibt es steuerfrei, innerhalb der Jahresfrist kann ein steuerpflichtiger Gewinn entstehen. Nach dem Referentenentwurf wäre für Käufe nach dem 31. Dezember 2026 jede Zahlung steuerpflichtig, unabhängig von der Haltedauer.
Wird die Bitcoin-Haltefrist abgeschafft?
Noch nicht. Es gibt seit dem 30. September 2026 einen Referentenentwurf, der sie für Käufe ab 2027 abschaffen soll. Die Befassung im Kabinett am 14. Oktober 2026 hat nicht stattgefunden. Nach einem Kabinettsbeschluss müssten noch Bundestag und Bundesrat zustimmen. Bis ein Gesetz in Kraft ist, gilt die einjährige Haltefrist unverändert.
Was würde sich durch den Referentenentwurf ändern?
Kryptowerte, die nach dem 31. Dezember 2026 gekauft werden, sollen den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden. Gewinne würden dann mit 25 Prozent plus Soli besteuert, effektiv 26,375 Prozent, egal wie lange du hältst. Altbestände behalten die Ein-Jahres-Regel. Ab 2028 sollen Anbieter die Steuer direkt einbehalten.
Was passiert, wenn meine Börse meinen Kaufpreis nicht kennt?
Nach dem Entwurf soll der Anbieter grundsätzlich deine Angaben übernehmen können. Geht das nicht, wird zunächst ein Kauf nach dem Stichtag unterstellt, und für den Steuerabzug werden pauschal 50 Prozent des Verkaufserlöses angesetzt. Das betrifft den Abzug, nicht zwingend die endgültige Steuer. Wenn du selbst verwahrst, solltest du Kaufzeitpunkt und Kaufpreis lückenlos belegen können.
Warum soll Bitcoin anders behandelt werden als Gold?
Bitcoin und Gold gelten heute beide als anderes Wirtschaftsgut nach § 23 EStG. Der Entwurf fasst nur Kryptowerte an und begründet das damit, sie hätten sich als Kapitalanlage etabliert. Ob das als sachlicher Grund reicht, ist offen.
Wie viel soll die Reform dem Staat einbringen?
Laut Entwurf für Bund, Länder und Gemeinden zusammen: null Euro 2027, 160 Millionen 2028 (davon 75 Millionen für den Bund), 305 Millionen 2029, 325 Millionen 2030 und 350 Millionen 2031. Zum Vergleich sieht der Finanzplan des Bundes für 2028 Zinsen von 55,2 Milliarden Euro vor, rund 151 Millionen pro Tag.
Meldet meine Börse Daten ans Finanzamt?
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 erfassen Krypto-Anbieter nach der EU-Richtlinie DAC8 die Transaktionen ihrer Kunden und melden sie an die Steuerbehörden, erstmals bis zum 31. Juli 2027 für das Jahr 2026. Eine saubere eigene Dokumentation ist damit wichtiger denn je.
Gilt für gestakte oder verliehene Coins eine längere Haltefrist?
Nein, es bleibt bei 12 Monaten. Die Erträge aus Staking oder Lending selbst sind sonstige Einkünfte mit einer Freigrenze von 256 € im Jahr.
Kann eine neue Bitcoin-Steuer rückwirkend gelten?
Der Entwurf arbeitet mit einem Stichtag statt mit Rückwirkung: Neues Recht soll für Kryptowerte gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 gekauft werden. Verbindlich ist das noch nicht, der Stichtag kann sich im Verfahren ändern.
Was ist der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag?
Bei einem Freibetrag ist nur der Teil oberhalb der Grenze steuerpflichtig. Bei der Freigrenze von 1.000 € für private Veräußerungsgeschäfte wird der ganze Gewinn steuerpflichtig, sobald die Grenze erreicht ist.
Unser Fazit
Für langfristige Bitcoin-Sparer ist die heutige Rechtslage eine der besten der Welt: ein Jahr halten, steuerfrei verkaufen. Ob das so bleibt, entscheidet sich zuerst im Kabinett und danach in Bundestag und Bundesrat. Bis dahin heißt es: sauber dokumentieren, informiert bleiben, nicht in Panik handeln, und wenn dir die Haltefrist wichtig ist, deine Abgeordneten ansprechen, solange die Debatte läuft.
Keep stacking sats, Tobi & Henry
P.S.: Wie die Petition für den Erhalt der Haltefrist gelaufen ist, liest du in unserem Artikel Bitcoin-Haltefrist: die Petition, die Anhörung und was du jetzt tun kannst.
Bitcoin21 ist ein Bekleidungsshop aus Hamburg. Über Steuern schreiben wir, weil uns das Thema als Bitcoin-Sparer selbst betrifft. Verkaufen tun wir Kleidung für Bitcoiner, zum Beispiel unser Bitcoin Basic T-Shirt oder den Bitcoin Hoodie Oversized.

































































