Wer in Deutschland Bitcoin länger als ein Jahr hält, verkauft heute steuerfrei. Für den Erhalt dieser Regel hat die Initiative ProHaltefrist.de im Mai 2026 eine Bundestagspetition eingereicht, und wir haben sie als Unterstützer mitgetragen. Inzwischen will das Finanzministerium die Haltefrist für neue Käufe abschaffen. Hier erzählen wir dir, wie die Petition gelaufen ist, was in der Anhörung im Bundestag gesagt wurde, warum manche Bitcoiner das Ganze kritisch sehen und was du jetzt noch tun kannst.
Vorweg: Wir sind keine Steuerberater, und das hier ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Wir schreiben als Bitcoiner und Shopbetreiber aus Hamburg, die selbst betroffen sind, wie vermutlich du auch.
Der aktuelle Stand (20. Oktober 2026)
- Die Haltefrist gilt weiter. Bis ein neues Gesetz in Kraft ist, sind Bitcoin-Gewinne nach einem Jahr steuerfrei.
- Der Entwurf des Finanzministeriums liegt vor. Er soll die Haltefrist für alles abschaffen, was nach dem 31. Dezember 2026 gekauft wird.
- Das Kabinett hat noch nicht entschieden. Die für den 14. Oktober geplante Befassung fand nicht statt, laut Ministerium läuft noch die Abstimmung zwischen den Ministerien. Ein neuer Termin ist nicht bekannt.
- Die Petition ist abgeschlossen und wurde beraten. 44.439 Mitzeichnungen, öffentliche Beratung im Petitionsausschuss am 12. Oktober. Die Empfehlung des Ausschusses an den Bundestag steht noch aus.
Was im Entwurf genau steht und was er dich kosten würde, haben wir in unserem Bitcoin-Steuer-Guide 2026 aufgeschrieben. Hier geht es um die Petition.
Was ist die Haltefrist, und warum ist sie wichtig?
Steuerlich ist Bitcoin in Deutschland ein „anderes Wirtschaftsgut“ nach § 23 EStG, genau wie Gold, Kunst oder Sammlerstücke. Daraus folgt die Regel, die du wahrscheinlich kennst:
- Verkauf nach mehr als 12 Monaten: steuerfrei, egal wie hoch der Gewinn ist.
- Verkauf innerhalb von 12 Monaten: Der Gewinn wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, mit einer Freigrenze von 1.000 € im Jahr.
Die Haltefrist steht im Gesetz, und der Bundesfinanzhof hat 2023 bestätigt, dass sie auch für Bitcoin gilt. Sie belohnt genau das, worüber wir hier immer wieder schreiben: Low Time Preference. Wer Bitcoin über Jahre hält, ist kein Daytrader, sondern Sparer.
Was die Politik plant
Am 6. Juli 2026 hat das Kabinett den Haushaltsentwurf 2027 beschlossen und darin angekündigt, die Haltefrist für Kryptowerte abzuschaffen. Seit dem 30. September liegt der Referentenentwurf des Finanzministeriums vor. Die wichtigsten Punkte:
- Für Käufe ab dem 1. Januar 2027 sollen Gewinne mit der Abgeltungsteuer belegt werden, effektiv 26,375 %, egal wie lange du hältst.
- Was du bis zum 31. Dezember 2026 kaufst, soll die heutige Ein-Jahres-Regel behalten.
- Kennt die Börse deinen Kaufpreis nicht und kann deine Angaben nicht übernehmen, soll für den Steuerabzug pauschal die Hälfte des Verkaufserlöses angesetzt werden. Für Selbstverwahrer wird der Nachweis von Kaufzeitpunkt und Kaufpreis damit entscheidend.
Ein eigener Entwurf der Grünen, der Gewinne mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuern sollte, ist am 8. Oktober im Bundestag gescheitert. Wie sich die einzelnen Parteien positionieren, steht im Steuer-Guide.
Warum die Haltefrist bleiben sollte
Die Petition stützt sich auf drei Argumente, die wir voll unterschreiben:
1. Vertrauensschutz und private Vorsorge. Viele Menschen in Deutschland sparen Bitcoin langfristig, als Altersvorsorge oder als Sparplan. Sie haben ihre Entscheidungen auf Basis des geltenden Rechts getroffen. Für Bestände bis Ende 2026 sieht der Entwurf einen Stichtag vor, für Sparpläne, die danach weiterlaufen, gilt das nicht. Wer privat vorsorgt, entlastet den Staat und sollte dafür nicht schlechter gestellt werden.
2. Standort Deutschland. Andere Länder in Europa gehen andere Wege. Die Schweiz stellt private Kapitalgewinne aus Bitcoin einkommensteuerfrei, allerdings nur im Privatvermögen, und auf den Bestand fällt kantonale Vermögenssteuer an. Portugal stellt Gewinne nach 365 Tagen Haltedauer frei, Tschechien nach drei Jahren, begrenzt auf 40 Millionen Kronen im Jahr. Alle drei Regeln haben Bedingungen. Wir befürchten, dass Kapital, Unternehmen und Menschen abwandern, wenn Deutschland seine Regel abschafft.
3. Bürokratie. Ohne Haltefrist wäre jeder Verkauf steuerlich relevant. Deutsche Anbieter sollen die Steuer ab 2028 zwar direkt einbehalten. Wer selbst verwahrt, über ausländische Börsen kauft oder mit Bitcoin bezahlt, müsste aber weiter selbst rechnen, mit FiFo über mehrere Wallets und Jahre, und die Finanzämter müssten das prüfen. Die Haltefrist vereinfacht das für beide Seiten.
Die Petition: so ist sie gelaufen
Hinter ProHaltefrist.de steht ein Bündnis aus der deutschen Bitcoin-Community, nach eigener Angabe zuletzt knapp 200 Unterstützer (Stand Juni 2026). Dazu gehören Unternehmen wie Relai, Bison, Coinfinity und Coinsnap, über die übrigens auch unsere Bitcoin-Zahlungen laufen, Medien wie Blocktrainer und neun Privatpersonen als offizielle Petenten. Auch unser Content- und Business-Partner Kevin von Bitfluss ist dabei. Viele Unterstützer haben eine große Reichweite und haben ihre Kunden und Follower über die Petition informiert.
- 30. Mai 2026: Die Petition wird beim Deutschen Bundestag eingereicht.
- 4. August 2026: Der Bundestag schaltet sie unter der Nummer 201716 frei, ab jetzt kann man mitzeichnen.
- 5. August 2026: Das Quorum von 30.000 Mitzeichnungen ist erreicht, nach gut einem Tag. Die Mitzeichnungsfrist lief sechs Wochen.
- 15. September 2026: Die Mitzeichnung endet mit 44.439 Unterstützern.
- 12. Oktober 2026: Öffentliche Sitzung im Petitionsausschuss.
- Offen: die Beschlussempfehlung des Ausschusses an den Bundestag.
Ab 30.000 Mitzeichnungen innerhalb der Frist ist eine öffentliche Beratung im Petitionsausschuss vorgesehen. Die fand am 12. Oktober statt.
Die Anhörung am 12. Oktober
Petentin Nicole Nowak hat die Petition im Ausschuss vertreten, begleitet vom Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht Ingo Heuel. Nowak nannte die geplante Abschaffung einen Fehler: Für viele Menschen sei Bitcoin „kein Instrument der Zockerei oder Spekulation, sondern eine bewusste langfristige Sparentscheidung“. Die Reform könne ausgerechnet kurzfristige Spekulanten mit hohem Einkommen entlasten und langfristige Sparer zusätzlich belasten.
Heuel hielt dem Ministerium vor, wer Kryptowerte in die Einkünfte aus Kapitalvermögen hineinstopfen wolle, müsse erklären, warum er Gold dort nicht hineinstopft: „Diese Erklärung finde ich im Gesetzentwurf jedenfalls bislang nicht.“ Das Ministerium sieht Kryptowerte näher an Kapitalanlagen und verwies auf die laufende Abstimmung zwischen den Ministerien. Ein Vertreter räumte aber ein, es falle „durchaus schwer“, nur Kryptowerten die Haltefrist zu nehmen. Als Alternative nannte er, die Haltefrist für alle anderen Wirtschaftsgüter abzuschaffen, also auch für Gold.
Die ganze Sitzung kannst du dir im Video ansehen, der Teil zu Kryptowerten läuft bis Minute 38.
Was jetzt aus der Petition wird
Die Mitzeichnung ist beendet, Petition 201716 liegt beim Petitionsausschuss. Als Nächstes legt er dem Bundestag eine Beschlussempfehlung vor, wann, ist offen. Für alle, die mitgezeichnet haben:
- Die 44.439 sind eine amtlich dokumentierte Zahl. Sie bleibt, auch wenn der Ausschuss sich Zeit lässt, und jeder kann sich im weiteren Verfahren darauf berufen.
- Deine Daten wurden nicht öffentlich angezeigt und nur im Rahmen des Petitionsverfahrens verarbeitet. Sichtbar war höchstens ein frei gewähltes Pseudonym.
- Aus der Mitzeichnung lässt sich nicht ableiten, ob du Bitcoin besitzt. Sie zeigt nur, dass du eine Petition unterstützt hast.
Die Argumente der Initiative stehen weiter auf der Petitionsseite von ProHaltefrist, auch auf Englisch und Spanisch. Die Seite ist allerdings beim Stand vor dem Fristende stehengeblieben und wirbt teilweise noch mit der abgelaufenen Frist.
Die Kritik aus dem Bitcoin-Space
Auf X und in Foren wurde über die Petition ernsthaft gestritten, und die Einwände waren nicht dumm. Die drei häufigsten und unsere Antwort darauf:
„Mit einer Petition machst du dich zum Bittsteller. Bitcoin braucht keine Erlaubnis.“
Das Argument hat einen wahren Kern. Bitcoin funktioniert unabhängig davon, was der Bundestag beschließt, und niemand muss den Staat um Erlaubnis fragen, Bitcoin zu halten.
Die Steuerfrage betrifft aber dich: dein Leben in Deutschland, deine Vorsorge, dein Erspartes. Ob auf den Verkauf von Bitcoin, die du ab 2027 kaufst, in zehn Jahren 0 % oder 26,375 % Steuern anfallen, ist echtes Geld. Für uns ist eine Petition ein Werkzeug, das wenig kostet und etwas bewirken kann. Man kann souverän sein und trotzdem seine Interessen im politischen Prozess vertreten.
„Ist das ein Honeypot? Ich registriere mich doch nicht mit Klarnamen beim Staat.“
Die Sorge nehmen wir ernst, Privacy ist für uns kein Randthema. Die Registrierung beim Bundestag verlangt Name und Adresse, damit niemand mehrfach zeichnet. Diese Daten werden aber nicht veröffentlicht und nur im Petitionsverfahren verarbeitet. Eine Steuerregel sinnvoll finden auch Steuerberater, Ökonomen und Leute, die nie einen Sat besessen haben.
Wenn dir das trotzdem zu weit geht, kannst du die Sache anders unterstützen: mit deinen Bundestagsabgeordneten sprechen, die Argumente teilen, im Umfeld erklären, worum es geht. ProHaltefrist bietet dafür Formulierungshilfen, deine Abgeordneten findest du über die Abgeordnetensuche des Bundestags.
„Petitionen bringen eh nichts. Der Ausschuss kann alles verwerfen.“
Stimmt, eine Petition erzwingt nichts, und der Ausschuss kann auch bei 100.000 Stimmen ablehnen. Ihr Wert liegt woanders: 44.439 Mitzeichnungen sind eine belegte Zahl, und sie sind genau in der Zeit entstanden, in der der Entwurf geschrieben wurde. Die Anhörung am 12. Oktober hat gezeigt, was das bringt: Das Ministerium musste seinen Entwurf öffentlich begründen, und die Frage nach Gold ist jetzt im Protokoll. Politischer Druck wirkt selten direkt, aber er verschiebt, was als mehrheitsfähig gilt. Und vermutlich haben manche durch die Petition zum ersten Mal ernsthaft über Bitcoin nachgedacht.
Warum wir als Unterstützer dabei sind
Wir machen Kleidung für Menschen, die bei Bitcoin langfristig denken. Low Time Preference ist der Gedanke hinter unseren Teilen und hinter vielen unserer Artikel. Da können wir nicht wegschauen, wenn genau dieses langfristige Denken steuerlich schlechter gestellt werden soll. Die Haltefrist ist vielleicht die bitcoin-freundlichste Regel im deutschen Steuerrecht, weil sie Geduld belohnt statt Spekulation.
Deshalb steht unser Logo bei den Unterstützern von ProHaltefrist. Wir bekommen dafür nichts, kein Sponsoring und kein bezahltes Placement. Wir sind als Bitcoin-Sparer und Unternehmer selbst betroffen.
Was du jetzt tun kannst
- Sprich mit deinen Bundestagsabgeordneten. Das ist der Hebel, der noch offen ist. Der Entwurf steckt in der Abstimmung zwischen den Ministerien, danach kommen Kabinett, Bundestag und Bundesrat, und auf jeder Stufe sind Änderungen möglich. Ein höflicher, sachlicher Brief aus dem eigenen Wahlkreis wiegt mehr als jeder Tweet. Hier findest du Hilfe dazu.
- Dokumentiere deine Käufe. Kommt der Entwurf so, entscheidet der Nachweis von Kaufdatum und Kaufpreis darüber, ob dein Bestandsschutz greift. Vor allem wenn du selbst verwahrst, solltest du beides lückenlos belegen können.
- Rechne nach, was für dich auf dem Spiel steht. Was heute gilt und was sich konkret ändern würde, steht in unserem Steuer-Guide 2026. Wir aktualisieren beide Artikel, sobald das Kabinett entschieden hat.
Häufige Fragen zur Haltefrist und zur Petition
Ist die Bitcoin-Haltefrist schon abgeschafft?
Nein. Es gibt einen Referentenentwurf des Finanzministeriums, der sie für Käufe ab 2027 abschaffen soll. Die für den 14. Oktober 2026 geplante Befassung im Kabinett hat nicht stattgefunden. Nach einem Kabinettsbeschluss müssten noch Bundestag und Bundesrat zustimmen. Bis dahin gilt die einjährige Haltefrist.
Wie viel Steuern würde ich zahlen, wenn die Haltefrist fällt?
Der Entwurf sieht die Abgeltungsteuer vor: 25 % plus Soli, effektiv 26,375 %, unabhängig von der Haltedauer. Bei 20.000 € Gewinn wären das 5.275 €, ohne Sparer-Pauschbetrag und Kirchensteuer. Ist der Pauschbetrag noch frei, sind es rund 5.010 €. Das gilt nach dem Entwurf nur für Käufe nach dem 31. Dezember 2026.
Würde eine neue Bitcoin-Steuer rückwirkend gelten?
Der Entwurf arbeitet mit einem Stichtag statt mit Rückwirkung: Neues Recht soll für Kryptowerte gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 gekauft werden. Ältere Bestände behalten die Ein-Jahres-Regel. Kann der Anbieter den Kaufpreis nicht nachvollziehen, wird für den Steuerabzug aber zunächst ein Kauf nach dem Stichtag unterstellt, der Nachweis liegt also praktisch bei dir.
Was fordert die Petition von ProHaltefrist genau?
Den Erhalt der Haltefrist nach § 23 EStG für private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten und dass Kryptowerte weiter als andere Wirtschaftsgüter gelten. Eingereicht wurde sie am 30. Mai 2026 beim Deutschen Bundestag.
Kann die Petition noch unterschrieben werden?
Nein. Die Mitzeichnung für Petition 201716 endete am 15. September 2026 mit 44.439 Unterstützern. Am 12. Oktober 2026 hat der Petitionsausschuss sie öffentlich beraten, seine Empfehlung steht noch aus.
Wurden meine Daten bei der Mitzeichnung veröffentlicht?
Nein. Name, Adresse und E-Mail-Adresse wurden nicht öffentlich angezeigt und nur vom Bundestag im Petitionsverfahren verarbeitet. Sichtbar war höchstens ein selbst gewähltes Pseudonym.
Kann jemand aus der Mitzeichnung ableiten, dass ich Bitcoin besitze?
Nein. Die Mitzeichnung zeigt nur, dass du den Erhalt einer Steuerregel unterstützt, nicht, ob oder wie viel Bitcoin du hast.
Durfte auch mitzeichnen, wer nicht in Deutschland wohnt?
Ja. Das Petitionsrecht nach Art. 17 Grundgesetz gilt für jeden, auch für EU-Bürger, Schweizer, Menschen mit Wohnsitz im Ausland und Minderjährige.
Was passiert bei 30.000 Mitzeichnungen?
Ab 30.000 Mitzeichnungen innerhalb der Frist ist eine öffentliche Beratung im Petitionsausschuss vorgesehen. Die Marke wurde am 5. August 2026 überschritten, die öffentliche Sitzung fand am 12. Oktober 2026 statt.
Bekommt Bitcoin21 etwas für die Unterstützung der Petition?
Nein. Wir unterstützen ProHaltefrist ohne Bezahlung und ohne Gegenleistung. Als Bitcoin-Sparer und Unternehmer sind wir selbst von der Haltefrist betroffen.
Unser Fazit
Für uns ist die Haltefrist ein Stück deutsches Steuerrecht, das langfristiges Denken belohnt, und genau dafür steht Bitcoin. Ob Petition und Anhörung das Gesetz am Ende ändern, kann niemand versprechen. Eine Mail an deine Abgeordneten kostet dich aber nur ein paar Minuten, und es geht um 26,375 % Steuern auf Gewinne aus Käufen ab 2027.
Keep stacking sats, Tobi & Henry
P.S.: Warum Geduld vielleicht die wichtigste Tugend bei Bitcoin ist, liest du in unserem Artikel Low Time Preference: Was Bitcoin über Geduld lehrt.
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